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Usbekistan Visa & Einreisebestimmungen

Für die Einreise nach Usbekistan benötigen Sie jeweils ein Visum. Für alle Touristen (ausgenommen Staatsangehörige der GUS-Länder) besteht Visumzwang. Ein Gruppenvisum ist möglich (für Gruppen ab 10 Personen). Alle Reiseteilnehmer, die mit einem Gruppenvisum einreisen, sollen mit dem Gruppenvisum ausreisen, also zusammen mit der Gruppe. Die Individualreisenden oder Gruppenmitglieder, deren Aufenthalt sich durch eine Verlängerung oder andere Abflugzeiten unterscheidet, benötigen ein Einzelvisum. Das Visum muss vor der Einreise eingeholt werden. Die Visa mit mehrmaligen Einreisen können auch beantragen werden. Es ist unmöglich, das Visum bei der Einreise am Flughafen oder an der Grenze zu bekommen. Nur im Notfall, wenn es in Ihrem Heimatland oder Im Land des Abflugs keine usbekische Botschaft oder kein usbekische Konsulat gibt. Visumbesorgung: Deutsche, österreichische, belgische, französische, italienische, schweizerische u.a. Staatsangehörige benötigen keine Einladung fur die Beantragung des Visums. Für Staatsangehörige der einigen anderen Länder (z. B. Niederlande, Litauen) ist die Einladung der usbekischen Agentur mit Referenz-Nummer notwendig. Dauer der Beantragung ca. 10 Tage. Wenn Sie das Visum außerhalb ihres Heimatlandes beantragen, brauchen Sie auch die Referenz-Nummer von der usbekischen Reiseagentur. Falls Sie Ihr Visum selbst beantragen, erkundigen Sie sich beim zuständigen Konsulat über die benötigten Dokumente und Besorgungsfristen. Dafür können Sie sich an die usbekische Botschaft in Berlin/www.uzbekistan.de oder ans Generalkonsulat in Frankfurt (Main)/www.gk-usbekistan.de wenden.