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Oman Einreisebestimmungen

Für die Einreise nach Oman ist ein Visum erforderlich. Dieses ist für Deutsche Staatsangehörige und Staatsbürger anderer Schengen-Länder am Flughafen in Maskat und an den meisten Landübergängen zu den VAE erhältlich. Folgende Besuchsvisa können beantragt werden: Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu einem Monat. Gebühr: 20 OMR = ca. 40 EUR. Verlängerungsmöglichkeit um einen weiteren Monat. Passbilder werden nicht benötigt. Vorab kann man auch das Visum bei den omanischen Botschaften beantragen. Die Gebühren sind als Verrechnungsscheck beizulegen. Wichtig: Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über Reiseende hinaus gültig sein. Kinder benötigen einen eigenen Reisepass. Auch für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai) benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten. Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum oder einen Einreisestempel des Emirats Dubai enthält. Eine zusätzliche Gebühr bei Einreise wird nicht erhoben. Die Dauer der Aufenthaltsberechtigung für Oman richtet sich nach der Dauer der Aufenthaltsberechtigung für das Emirat Dubai, d.h. für deutsche Besucher und Geschäftsreisende maximal 3 Wochen ohne Verlängerungsmöglichkeit.