Allgemeine Geschäftsbedingungen (Reisevermittler)
Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunden und der dahabtours GmbH (im Folgenden: dahabtours). Nehmen Sie sich daher Zeit, die Allgemeinen Reisebedingungen zu lesen.
dahabtours verkauft Beförderungsleistungen (per Flug, Bahn, Schiff, Auto etc.) und Pauschalreisen, ferner vermittelt dahabtours Reisen, die von Dritten durchgeführt werden, oder veranstaltet eigene Reisen (laut Internetseiten, Katalogen oder individueller Ausarbeitung).
Die vorliegenden AGB gelten nur für den Fall, in dem dahabtours als Vermittler einer Reise oder einer Reiseleistung auftritt. Diese Leistungen werden nicht von dahabtours, sondern vom jeweiligen Veranstalter und/oder einzelnen Leistungsträgern erbracht. Auf den jeweiligen Veranstalter und dessen AGB wird dahabtours hinweisen.
Sollte dahabtours selbst als Reiseveranstalter tätig werden, gelten die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen für die Veranstaltertätigkeit. Diese finden Sie unter www.dahabtours.de/agb.
Soweit wir als Reisevermittler tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende:
1. Abschluss des Reisevermittlungsvertrages
1.1 Mit der Buchung (Vermittlungsauftrag) bietet der Kunde dem Reisevermittler den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an.
1.2 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reisevermittler den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrages dar.
1.3 Der Reisevermittlungsvertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag) kommt mit der Annahme des Vermittlungsauftrages durch den Reisevermittler zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form.
1.4 Bei Abschluss des Reisevermittlungsvertrages wird zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler kein Reisevertrag im Sinne von §§ 651a ff. BGB begründet. Der Reisevertrag im Sinne von §§ 651 a ff. BGB entsteht vielmehr zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter.
2. Vertragsgegenstand, Leistungen von dahabtours und Vergütung
2.1 Gegenstand des Reisevermittlungsvertrages ist die Vermittlung eines Vertrages über Reisedienstleistungen (z.B. Beförderung, Unterbringung, Verpflegung). Der Reisevermittler ist verpflichtet, die zur Durchführung des Vermittlungsauftrages notwendigen Handlungen, die zugehörigen Beratungen und die Abwicklung der Buchung (z.B. Übergabe von Reiseunterlagen, wenn diese nicht direkt durch den Leistungsträger oder Veranstalter übergeben werden) vorzunehmen. Im Übrigen ergibt sich der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den Angaben in der Auftragsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung.
2.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet dahabtours im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.
2.3 dahabtours garantiert im Moment des Vertragsschlusses mit dem Kunden nicht die Verfügbarkeit der gewünschten Reiseleistung. Steht nur eine von den Kundenwünschen abweichende Reise oder Reiseleistung zur Verfügung, teilt dahabtours dies dem Kunden unverzüglich mit und erwartet dessen Weisung. Nimmt der Kunde nicht innerhalb einer Frist von fünf Werktagen Stellung, gilt dies als Ablehnung der angebotenen, abweichenden Reiseleistung. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger oder Veranstalter kommt nicht zustande.
2.4 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der abgefragten Reisedienstleistungen zu ermitteln und/oder anzubieten.
2.5 Ohne Nachfrage des Kunden besteht keine Informationspflicht des Reisevermittlers für die Bonität der jeweiligen Leistungsträger.
2.6 Der Kunde wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Reiserücktrittskostenversicherung, sowie eine Versicherung abzuschließen, die im Falle von Unfall oder Krankheit den Rücktransport gewährleistet. In der Leistung von dahabtours sind solche Versicherungen nicht automatisch enthalten ist. dahabtours empfiehlt den Abschluss einer solchen Versicherung.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Auf Änderungen des Preises, der Leistungen oder auf Tarifänderungen der vermittelten Reiseleistung hat dahabtours keinen Einfluss. Im Falle einer nachträglichen Änderung eines Leistungspreises wird dahabtours den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen. Wird zwischen dem Kunden und dem Träger der Reiseleistung oder dem Veranstalter der Reise eine Erhöhung des Preises wirksam vereinbart, kann dahabtours dem Kunden den Differenzbetrag in Rechnung stellten.
3.2. dahabtours weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Vermittlung von Flugreiseleistungen besondere Bestimmungen gelten. Danach kann es den Fluggesellschaften aufgrund ihrer AGB, sowie aufgrund nationaler oder internationaler gesetzlicher Vorschriften vorbehalten sein, Änderungen der vereinbarten Leistungen (z.B. Verschiebungen oder Verlegungen von Abflug- bzw. Ankunftszeiten) vorzunehmen. Diese Leistungsänderungen fallen nicht in den Verantwortungsbereich von dahabtours.
4. Zahlungen, Gegenrechte des Kunden
4.1 dahabtours ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen.
4.2 Soweit dahabtours Reiseverträge im Sinne des § 651a BGB vermittelt, werden Zahlungen erst fällig, nachdem dahabtours den Sicherungsschein des Veranstalters mit der Sorgfalt eines Kaufmannes auf seine Wirksamkeit hin geprüft und an den Kunden weitergegeben hat. Die Fälligkeit von Zahlungen richtet sich anschließend nach den Zahlungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
4.3 dahabtours kann die vom Kunden an den Leistungsträger oder Veranstalter zu zahlenden Entgelte für den Kunden verauslagen, wenn dahabtours dies im Einzelfall für die zweckmäßige Durchführung des Kundenauftrags für erforderlich halten durfte und nicht ein entgegenstehender Wille des Kunden erkennbar ist.
5. Umbuchung, Stornierung, Rücktritt, Nichtantritt der Reise
5.1 Die Möglichkeit, Reisen oder Reiseleistungen umzubuchen, zu stornieren, von Leistungen oder Verträgen zurückzutreten, sowie die Folgen aus dem Nichtantritt der Reise oder Reiseleistung ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsbestimmungen zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger bzw. Reiseveranstalter. dahabtours hat hierauf keinen Einfluss.
5.2 Im Falle der Stornierung, des Rücktritts oder der Umbuchung kann dahabtours vom Kunden die Zahlung von Umbuchungs- oder Stornogebühren verlangen, sofern der Leistungsträger oder Veranstalter dahabtours hiermit beauftragt hat.
5.3 Hat dahabtours entsprechend Ziff. 4.3 Entgelte für den Kunden verauslagt, können diese vom Kunden zurückgefordert werden (Aufwendungsersatzanspruch).
5.4 Gegen den in Ziff. 5.3 beschriebenen Aufwendungsersatzanspruch von dahabtours kann der Kunde keine Gegenrechte aus der vermittelten Reiseleistung (z.B. wegen Mangelhaftigkeit der vermittelten Reiseleistung) geltend machen; insbesondere stehen dem Kunden keine Aufrechnungsmöglichkeit und kein Zurückbehaltungsrecht zu. Derartige Gegenrechte hat der Kunde gegenüber dem Leistungsträger oder Veranstalter geltend zu machen. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn dahabtours schuldhaft an der Entstehung solcher Gegenrechte beteiligt war oder dahabtours ein Mitverschulden trifft. Im Übrigen steht dem Kunden die Möglichkeit der Aufrechnung nur zu, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt ist oder von dahabtours nicht bestritten wird.
6. Informationen zu Einreise-, Visa-, Devisen oder Gesundheitsbestimmungen
6.1 dahabtours informiert den Kunden in geeigneter Weise über Einreise-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des jeweiligen Ziellandes. dahabtours setzt hierbei voraus, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche oder EU-Staatsbürger sind und keine besonderen Voraussetzungen auf sie zutreffen (wie z.B. eingeschränkte Reisefreiheit, doppelte Staatsbürgerschaft, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Schwangerschaft etc.). Anderenfalls ist der Kunde verpflichtet, dahabtours über die Umstände des Einzelfalles aufzuklären.
6.2 dahabtours bezieht seine in Ziff. 6.1 beschriebenen Informationen von allgemein zugänglichen Informationsquellen (Botschaften, Konsulate, Auswärtige Ämter, Tourismusverbände) oder von kooperierenden Leistungsträgern. dahabtours unterliegt keiner Pflicht, sich über diese Informationsquellen hinaus, Kenntnisse von Einreise-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des jeweiligen Ziellandes zu verschaffen.
6.3 Für die Erlangung von Reisepässen, Visa und Gesundheitszeugnissen o.ä. ist der Kunde verantwortlich.
7. Reiseunterlagen
dahabtours und der Kunde müssen sämtliche, dem Kunden übermittelten Reiseunterlagen gewissenhaft auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Buchungsanfrage des Kunden überprüfen. Zu den Reiseunterlagen zählen insbesondere, aber nicht nur Buchungsbestätigungen, Hotelvoucher, Flugscheine, Gutscheine über die Beförderung mit sonstigen Verkehrsmitteln, Transfergutscheine und Versicherungsscheine. Sollte der Kunde bei seiner Prüfung Abweichungen, Unstimmigkeiten oder das Fehlen von Unterlagen feststellen, ist er gehalten dies unverzüglich bei dahabtours anzuzeigen. Unterlässt der Kunde ein solche Anzeige kann er für den hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich sein.
8. Haftung
8.1 Die Haftung von dahabtours für Schäden des Kunden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind und auch nicht das Leben des Kunden betreffen, ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von dahabtours oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dahabtours weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch dahabtours oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
8.2 dahabtours haftet jedoch nicht für die nicht vertragsgemäße Erfüllung der Reise oder Reiseleistung durch den Leistungsträger bzw. Veranstalter. Hierfür können nur der Leistungsträger und/oder der Veranstalter haftbar gemacht werden.
9. Mängelanzeige
dahabtours ist als Reisevermittler nicht Empfänger einer Mängelanzeige im Sinne des § 651 Abs. 2 BGB oder eines Abhilfeverlangens im Sinne des § 651 c Abs. 2 BGB oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen. Reklamationen dieser Art sind unmittelbar an den jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger zu richten; insofern verweist dahabtours ausdrücklich auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen. dahabtours wird keine Reklamationen weiterleiten oder stellvertretend entgegennehmen. dahabtours wird den Kunden jedoch, wenn dieser eine Reklamation direkt an dahabtours richtet, über den aus der Sicht von dahabtours richtigen Empfänger einer Reklamation unterrichten und die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Für die Richtigkeit von derartigen Informationen übernimmt dahabtours keine Haftung.
9. Ausschlussfrist, Verjährung
9.1 Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vermittlungsvertrages sind innerhalb eines Monats gegenüber dahabtours geltend zu machen, es sei denn es handelt sich um Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dahabtours oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2 Die in Ziff. 9.1 beschriebene Frist beginnt mit dem im Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger bzw. Veranstalter vereinbarten Ende der jeweilis vermittelten Reiseleistung, jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den die Ansprüche gegen dahabtours begründenden Umstände Kenntnis erlangt. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist kann der Kunde Ansprüche gegen dahabtours nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
9.3 Ansprüche des Kunden gegen dahabtours verjähren in einem Jahr. Das gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dahabtours oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung dieser vorgenannten Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.4 Im Hinblick auf den Fristbeginn gilt § 199 BGB.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
10.2 Es gilt deutsches Recht.
10.3 Der Kunde kann dahabtours nur an dessen Sitz verklagen. Soweit die Vertragsparteien eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung treffen können, ist das sachlich zuständige Gericht in Köln zuständig.
10.4 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass des Reisevermittlungsvertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen (Prozessstandschaft).
dahabtours GmbH:
Vertreten durch den Geschäftsführer: Wagih Hussein
Steuernummer: 217/5721/1134
USt-IdNr. : DE-308 32 9011
Stand: November 2016