Allgemeine Reisebedingungen
Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunde/Kundin und uns als Reiseveranstalter und/oder Vermittler. Nehmen Sie sich daher Zeit, die Allgemeinen Reisebedingungen zu lesen.
Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen (wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und Pauschalreisen und deren Vermittlung als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren Internetseiten, Katalogen oder individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung und Buchungsbestätigung) können wir für Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. Bei alle Leistungen und Reisen, bei denen wir als Vermittler tätig werden gelten die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende:
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich (auch per E-Mail oder Online-Formular), mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
1.4.Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dahabtours vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich oder fernmündlich).
2. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
2.1. Bei Vertragsabschluss und nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Diese wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Der Reiseveranstalter hat dem Kunden zugleich einen Sicherungsschein auszuhändigen, der der Vorschrift des § 651 k Abs.3 BGB entspricht.
2.2. Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 28 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen wird der Gesamtreisepreis sofort nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
2.3. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentschädigungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
2.4. Ist der fällige Reisepreis bis 12 Tage vor Reisebeginn nicht vollständig bezahlt, obgleich der Kunde einen Sicherungsschein erhalten hat, kann dahabtoursnach Mahnung und Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und vom Kunden Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
2.5. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden vertraulich behandelt. Ohne Zustimmung des Kunden erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
2.6. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Unterlagen per Fax oder E-Mail zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu tragen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise und des Reiseverlaufes auf den Internetseiten von dahabtours und dessen aktuellen Katalogen und Flyern sowie den ausdrücklich mit dem Reisenden vereinbarten Sonderwünschen sowie den hierauf bezogenen, die Vereinbarung nachträglich wiedergebenden Informationen in der Reisebestätigung. Wir behalten uns ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.3. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-TAX oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarte Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
6.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
7. Rücktritt und Umbuchung
7.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich (auch per E-Mail) zu erklären.
7.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
7.3. Wir sind berechtigt, unseren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis zu pauschalieren.
7.3.1. Bei allen von dahabtours veranstalteten Reisen entsteht bis zum 121. Tag vor Reiseantritt eine Entschädigung (Bearbeitungsgebühr) von 50,- € pro Person sowie
- bei Pauschal-, Gruppen- und Einzelreisen mit Linienflug nach Ägypten und Jordanien
ab dem 120. bis zum 96. Tag vor Reisebeginn 10%,
ab dem 95. bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 20%,
ab dem 45. bis zum 29. Tag vor Reisebeginn 35%,
ab dem 28. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 55%,
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 65%,
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 75%
am Abreisetag und bei Nichtantritt 85% des Gesamtreisepreises.
- bei Pauschal-, Gruppen- und Einzelreisen mit Linienflug in die Vereinigten Arabischen Emirate und das Sultanat Oman
ab dem 120. bis zum 96. Tag vor Reisebeginn 20%,
ab dem 95. bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 35%,
ab dem 45. bis zum 29. Tag vor Reisebeginn 45%,
ab dem 28. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 60%,
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 75%,
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 90%
am Abreisetag und bei Nichtantritt 95 % des Gesamtreisepreises.
- bei Pauschal-, Gruppen- und Einzelreisen mit Charterflug nach Ägypten und Jordanien
ab dem 120. bis zum 96. Tag vor Reisebeginn 20%,
ab dem 95. bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 35%,
ab dem 45. bis zum 29. Tag vor Reisebeginn 55%,
ab dem 28. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 65%,
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 75%,
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 90%
am Abreisetag und bei Nichtantritt 95% des Gesamtreisepreises.
- bei Pauschal-, Gruppen- und Einzelreisen mit Charterflug in die Vereinigten Arabischen Emirate und das Sultanat Oman
ab dem 120. bis zum 96. Tag vor Reisebeginn 20%,
ab dem 95. bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 35%,
ab dem 45. bis zum 29. Tag vor Reisebeginn 55%,
ab dem 28. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 75%,
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 85%,
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 90%
am Abreisetag und bei Nichtantritt 95% des Gesamtreisepreises.
-
bei Einzelleistungen wie nur Inlandprogramm, Hotel, Transfer, Ausflug oder Eintrittskarten
ab dem 120. bis zum 96. Tag vor Reisebeginn 10%,
ab dem 95. bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 20%,
ab dem 45. bis zum 29. Tag vor Reisebeginn 25%,
ab dem 28. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 55%,
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 65%,
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 75%
am Abreisetag und bei Nichtantritt 85% des Gesamtreisepreises.
-
bei Nur-Flug Buchungen:
Stornierung vor Ausstellung des Flugtickets: 125,- € pro Person; bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt: 100%; bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn: 100%
7.4. Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte Stornierungsbedingungen gelten auch bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen. Die abweichenden Rücktritts- und Stornierungskosten werden Ihnen bei Buchung mitgeteilt.
7.5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.
7.6.Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft o.ä.) sind grundsätzlich nur bis zu Beginn der in 7.3. genannten Fristen möglich. Hierfür werden pauschal € 25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen € 75,- pro Person) berechnet.
7.7.Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
8. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2. Bis 30 Tage vor Reiseantritt: Falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten Reisepreis. dahabtours behält sich andererseits vor, die Reise trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl dennoch durchzuführen
9. Rücktritt/Kündigung des Reisevertrages wegen besonderer Umstände
Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch dahabtours den Reisevertrag kündigen.
Der Reiseteilnehmer hat seine Kündigung an dahabtours zu richten. dahabtours kann die Kündigung auch durch seine Reiseleiter oder örtlichen Vertreter dem Reiseteilnehmer gegenüber erklären lassen; diese sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. dahabtours hat die Kündigung unverzüglich nach Kenntniserlangung der Gründe, die zur Kündigung wegen höherer Gewalt berechtigen, zu erklären.
10. Haftung
10.1. dahabtours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung der Reise, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
10.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Abkommen (z.B. Montrealer Übereinkommen bei Flugbeförderung, COTIF bei Bahnbeförderung) oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften (z.B. §§ 664 ff. HGB i.V.m.d. 2. Seerechtsänderungsgesetz bei Schiffsreisen und Kreuzfahrten), nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich dahabtours gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf ebenfalls berufen.
10.3. Die vertragliche Haftung von dahabtours gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird, oder
b) dahabtours für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.4. Die Haftung von dahabtours gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Sachschäden je Reiseteilnehmer und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die zur Verfügung stehende Haftungssumme beträgt jedoch mindestens 100,- Euro.
10.5. Ergibt sich aus rechtlichen Regelungen jedoch zwingend ein weiter gehender Anspruch des Reisenden gegenüber dahabtours, so bleiben diese Ansprüche von der vorstehenden Haftungsbegrenzung unberührt.
11. Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen
11.1. Ist dahabtours lediglich Vermittler fremder Leistungen (z. B. Anschlussprogramme, individuelle Verlängerungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.), so haftet dahabtours nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
11.2. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Vertragspartner beruhen ausschließlich auf deren Angaben dahabtours gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von dahabtours gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
12. Gewährleistung
12.1. Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. dahabtours kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern nicht der Gesamtzuschnitt der Reise verändert wird.
12.2. Kurzfristige Verzögerungen beim Reiseablauf, orts- und landesbedingte Besonderheiten etc., auf die dahabtours keinen Einfluss hat, stellen keinen Minderungsgrund dar. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12.3. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
12.4. Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
12.5. Schadenersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
13. Mitwirkungspflicht
13.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
13.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
14. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug Ihren Rück-/Weiterflug durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 4 Tage vor dem Rück-/Weiterflug dies noch einmal von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden uns ausdrücklich mitgeteilt.
15.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
15.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seinerseits bedingt sind.
16. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
dahabtoursist gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss dahabtoursdiejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt.
Die im Rahmen der Informationspflicht von dahabtoursmitgeteilte ausführende Fluggesellschaft begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht von dahabtoursergibt. Soweit dies demnach vertraglich zulässig vereinbart ist, bleibt dahabtoursein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Die Schwarze Liste der EU (Black List) ist ist im Internet aktuell abrufbar oder auf Anfrage bei der dahabtours erhältlich.
17. Saisonzeiten, Hotelkategorien, Preise
Die von dahabtours festgelegten Saisonzeiten können von denen der Reiseziele oder anderer Reisekataloge abweichen. Sie werden im Wesentlichen durch die Auslastung der einzelnen Reise bestimmt. Die Preisgruppen und Hotelkategorien sind, sofern keine offizielle Kategorisierung besteht, von dahabtours festgelegt und nicht unbedingt mit den Kategorien in Ortsprospekten, Hotelführern und anderen Reiseprospekten gleichlautend. Ebenso beinhalten die Preise der Verlängerungswochen auch Flugausgleichszuschläge und sonstige anteilige Kosten.
18. Vertragsobliegenheiten, Geltendmachung von Ansprüchen, Gerichtsstand
18.1.Eventuelle Reklamationen müssen unverzüglich dem Reiseleiter oder dahabtours direkt vorgetragen werden, damit Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden kann. Nachträgliche Reklamationen müssen spätestens einen Monat nach Ende der Reise bei dahabtours vorliegen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist.
18.2. Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive des Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende.
18.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
18.4. Es wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Aufenthaltsort oder Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Köln/NRW
18.5. Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
Gültigkeit: Diese Geschäftsbedingungen entsprechen dem Stand Januar 2011 und werden in alle ab dem 01.Januar 2011 geschlossenen Reiseverträge einbezogen.




